Code of Conduct

„Wir gehen stets mit gutem Beispiel voran.“

Fischer & Plath GmbH beschreibt im Code of Conduct die Verhaltensregeln und ethischen Prinzipien, die die Grundlage aller geschäftlichen Aktivitäten von Fischer & Plath und dessen Mitarbeitern darstellen.


Verantwortungsvolles und ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens, aber auch gegenüber Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt sind fester Bestandteil des Wertesystems von Fischer & Plath. Wir setzen die Einhaltung der Gesetze und der hier aufgezeigten Richtlinien auch bei unseren Geschäftspartnern voraus. Fischer & Plath legt Wert darauf, nicht nur über die Zielsetzungen und Strategien des Unternehmens Klarheit zu vermitteln, sondern auch über die Werte. Im Zuge gesellschaftlicher Entwicklungen werden Werte und Normen heute expliziter herausgestellt und strenger gehandhabt.


Die Einhaltung von Recht und Gesetz in unserem unternehmerischen Handeln ist dabei selbstverständlich. Unsere Geschäftspartner können sich auf unsere Gesetzestreue verlassen und auch wir erwarten von unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie in ihren Geschäftspraktiken Recht und Gesetz einhalten.

 

 

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei Fischer & Plath oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeitenden, zu erfahren und dieses zu unterbinden. Im Hinweisgebersystem von Fischer & Plath werden eingehende Hinweise absolut vertraulich bearbeitet. Auch außenstehenden Dritten steht es zur Meldung von Hinweisen zur Verfügung.

 

Worauf muss bei der Meldung geachtet werden?

Bitte beschreiben Sie den Vorfall so detailliert wie möglich. Wir benötigen insbesondere Informationen zu den folgenden Fragen:

 

• Was haben Sie wahrgenommen / beobachtet?

• Welche Personen sind in den Vorfall involviert?

• Wann geschah der Vorfall?

• Wo haben Sie den Vorfall beobachtet bzw. mitbekommen?

• Wann haben Sie von dem Vorfall gehört?

 

Bitte beachten Sie, dass Meldungen ohne hinreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiterbearbeitet werden können.

 

Wie kann ein Hinweis abgegeben werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Meldung über folgende Wege abzugeben:

 

Per E-Mail:  

hinweisgeberstelle@fischer-plath.de

 

Per Post: 

Vertraulich/Persönlich

Fischer & Plath GmbH

Hinweisgeberstelle

Industriestraße 4

27804 Berne

 

 

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen.

Ihre Meldung nehmen wir sehr ernst und sie wird gründlich geprüft. Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen durchgeführt. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Wir möchten Sie daher ermutigen, Ihren Namen im Hinweis zu hinterlassen. Unabhängig davon, ob Sie es tun oder nicht, sollten Sie einen sicheren Postkasten erstellen. Dies macht es uns möglich, mit Ihnen zu kommunizieren. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Vorfall und Schwere des Vergehens etwas dauern. Nach Abschluss der Untersuchung werden wir Sie hierüber und die abschließende Entscheidung informieren.

 

Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen und geschützten Verfahren schnellstmöglich verarbeitet. Die vom Vorwurf betroffene Person erhält  - so früh wie möglich - die Gelegenheit zur Stellungnahme. Solange ein Verstoß nicht nachgewiesen ist, gilt dabei die Unschuldsvermutung. Sämtliche personenbezogenen Daten werden abhängig von dem Ergebnis der Untersuchung gelöscht. Wurde der Vorwurf widerlegt, erfolgt die Löschung unverzüglich. Sollte sich der Vorwurf bestätigen werden die Daten - abhängig von dem Risiko - gemäß DSGVO nach 5 oder nach 10 Jahren gelöscht.

 

Datenschutz

Sie stellen Ihre personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym abzugeben. Sofern Sie sich freiwillig dazu entscheiden, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben und somit einen nicht anonymen Hinweis zu geben, verarbeiten wir Ihre Informationen zweckgebunden allein zur Bearbeitung Ihres Hinweises auf Grundlage der geltenden Gesetze zur Datenschutzgrundverordnung sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes.

 

Weitere Informationen sowie das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier: www.bundesjustizamt.de